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Augen auf – Hinsehen und Schützen !

Unter dem Titel „Augen auf – Hinsehen und Schützen“ hat sich die Erzdiözese Paderborn eine Rahmenordnung für Ihre Präventionsarbeit gegeben.

Dort heißt es : „Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen. Ziel von Prävention in Diözesen, Ordensgemeinschaften, kirchlichen Institutionen und Verbänden ist es, eine neue Kultur des achtsamen Miteinanders zu entwickeln.“

Die Paderborner Dommusik hat in einem intensiven und fruchtbaren Ausarbeitungsprozess, an dem alle in der Dommusik tätigen und singenden Personen, insbesondere auch die Kinder und Jugendlichen, beteiligt waren, einen Verhaltenskodex erarbeitet.

Dieser ist eine verbindliche Grundlage unseres Miteinanders in der Dommusik.

  1. Unser Miteinander ist dadurch bestimmt, dass wir die Rechte und Bedürfnisse der anderen respektieren und achten, die Grenzen, die er/sie setzt, akzeptieren, einander fördern und füreinander hilfreich sind. Wir geben stets aufmerksam aufeinander Acht.
  2. Jeder Form des Mobbings treten wir entschieden entgegen.
  3. Auf Chorfahrten und im Freizeitbereich wird niemand zu einer Aktivität gezwungen, die er/sie nicht will oder vor der er/sie Angst hat.
  4. Wenn wir in Gruppen unterwegs sind, nehmen wir Rücksicht auf die Schwächsten und richten unsere Aktivitäten danach aus.
  5. Spiele mit sexuell gearteten Bewegungen, Witzen, innigem Körperkontakt sowie „Entkleidespiele“ sind verboten.
  6. Wir teilen Freude miteinander und feiern Erfolge. Trotzdem sollte bei solchen Anlässen geklärt werden, ob jemand eine Umarmung wünscht. In einer besonderen Situation (z.B. Verletzung, Heimweh, Trauer) entscheidet das Kind/der Jugendliche selbst, ob und von wem und wie es/er getröstet werden möchte.
  7. Kein Alkohol und keine Drogen an Kinder und Jugendliche – Ältere sind Vorbilder für Jüngere. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind stets einzuhalten.
  8. Räume, in denen sich Ältere mit Jüngeren befinden, sind nicht abzuschließen, so dass diese jederzeit von außen und innen geöffnet werden können.
  9. Niemand darf ohne seine Zustimmung fotografiert oder gefilmt werden, vor allem nicht in unbekleidetem Zustand, während des Schlafes oder bei der Körperreinigung. Das Teilen von Fotos oder Filmen in sozialen Netzwerken ohne die Zustimmung des Betroffenen ist untersagt.
  10. Selbstverständlich halten wir unseren Zeitplan ein, achten unsere Hausordnung und vermeiden lärmendes Schreien und unnötige Lautstärke
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