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Sie sind Leiterin/Leiter oder Mitglied eines Chores, der gerne bei uns im Hohen Dom zu Paderborn eine Liturgie gestalten möchte ?

Seien Sie herzlich willkommen!

Wir Dommusiker freuen uns, Gastchöre bei uns begrüßen zu dürfen. Damit weder für die Gäste, noch für die Gastgeber unverhältnismäßiger Mehraufwand entsteht und damit der Auftritt eines Gastchores für beide Seiten erfreulich verläuft, möchten wir Ihnen hier einige wichtige Informationen geben.

  • Grundsätzlich kann nur eine Zusage bzw. Einladung für einen Gastchor pro Monat erfolgen.  Der Gastchor kann während der Vorabendmesse um 18.00 Uhr oder den Sonntagsmessen um 11.45 oder 18.00 Uhr singen. Dis sonntäglichen Kapitelsämter um 10 Uhr werden von den Chören des Domes selbst gestaltet. Die Sonntagsmesse um 11.45 Uhr kann wegen der Belegung des Probenraumes nur dann von einem Gastchor musikalisch gestaltet werden, wenn um 10 Uhr keiner der Domchöre singt.
  • Anfragen sind rechtzeitig (spätestens drei Monate vor dem geplanten Termin) und mit Angabe der vorgesehenen Chorstücke an das Dombüro (mail: dombuero@erzbistum-paderborn.de) zu richten. Sicher werden Sie Verständnis haben, dass für eine Domkirche besondere Anforderungen an das Niveau der Musik in den Sonntagsmessen gilt. Daher ist es hilfreich, wenn bei der Anfrage auch Möglichkeiten geboten werden, sich über das Niveau Ihres Chores ein Bild zu machen. (Aufnahmen, Hinweise auf Homepage, Presseberichte)
  • Das musikalische Programm der Gastchöre soll den Anforderungen der Liturgie und der Position des jeweiligen Sonntages im Kirchenjahr entsprechen und dabei in sich stimmig sein. Besonders geeignet sind einzelne Messätze (Kyrie / Gloria / Agnus Dei) und Liedsätze im Wechsel mit der Gemeinde (Bitte auf die Tonart achten!). Auch einzelne motettische Sätze sind möglich. Die Gesamtlänge der Chormusik sollte 20 Minuten nicht überschreiten. Weltliche Gesänge sind grundsätzlich (auch im Anschluss an die Messe) nicht gestattet.
  • Der Zelebrant oder die Dommusiker haben das Recht, Programmpunkte zurückzuweisen oder um Alternativangebote zu bitten. Die Absprachen mit den Zelebranten und Dommusikern sind bindend; nicht abgesprochene Änderungen oder Ergänzungen des vorgelegten und genehmigten Vorschlages kurz vor oder sogar während der Liturgie  sind nicht möglich.
  • Das musikalische Programm der Gastchöre sollte weitestgehend aus A-capella-Literatur bestehen. Der Domorganist (oder seine Vertreterinnen oder Vertreter), kann in der Regel keine Probe mit dem Gastchor und dessen Leiterin oder Leiter eine Probe durchführen. Sollte ein Teil der Literatur für Chor mit Orgelbegleitung besetzt sein, muss eine kurze Absprache mit dem Domorganisten hinsichtlich der Tempi und Übergänge genügen. Die entsprechenden Partituren sind dem Domorganisten entweder während der Woche vorher per Post zu senden oder 30 Minuten vor Beginn der entsprechenden Messe auszuhändigen. Die Orgelbegleitung sollte vom Blatt spielbar sein und keinen zusätzlichen Übeaufwand für den Domorganisten erfordern. Das Senden von Partituren in elektronischer Form (Mailanhang, pdf, JPEG o.ä.) „zum Selbst-Ausdrucken“ können wir nicht akzeptieren. Auch das Mitbringen eigener Orgelbegleiterinnen oder Orgelbegleiter ist (aufgrund des notwendigen Aufwandes, sich mit den großen Instrumenten sowie den räumlich-akustischen Verhältnissen des Domes unter Hilfe und Anleitung des Domorganisten auseinandersetzen zu müssen) nicht möglich.
  • Im Dom selbst sollte eine kurze Stellprobe und ein Ansingen der Chorwerke genügen. Bitte vermeiden Sie aufgrund der Würde des Raumes Einsingübungen oder das „Herumproben“ an wackeligen Stellen. Hierfür steht der Einsingraum im Dom, von dem aus sie direkt in den Hochchor gelangen, zur Verfügung.

Wir wünschen unseren Gästen viel Freude und gutes Gelingen beim Musizieren und einen schönen Gottesdienst in unserer Bischofskirche.

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