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Sie sind Leiterin/Leiter oder Mitglied eines Chores, der gerne bei uns im Hohen Dom zu Paderborn eine Liturgie gestalten möchte ?

Seien Sie herzlich willkommen!

Wir Dommusiker freuen uns, Gastchöre bei uns begrüßen zu dürfen. Damit für alle Beteiligten der Auftritt zufriedenstellend und erfreulich verläuft, möchten wir Ihnen hier einige wichtige Informationen geben.

  • Grundsätzlich kann nur eine Zusage bzw. Einladung für einen Gastchor pro Monat erfolgen. Der Gastchor kann während der Vorabendmesse um 18.00 Uhr oder den Sonntagsmessen um 11.45 oder 18.00 Uhr singen. Die sonntäglichen Kapitelsämter um 10 Uhr werden von den Chören des Domes selbst gestaltet.
  • Anfragen sind rechtzeitig (spätestens drei Monate vor dem geplanten Termin) und mit Angabe der vorgesehenen Chorstücke an das Dombüro (mail: dombuero@erzbistum-paderborn.de) zu richten. Sicher werden Sie Verständnis haben, dass für eine Domkirche besondere Anforderungen an das Niveau der Musik in den Sonntagsmessen gilt. Daher ist es hilfreich, wenn bei der Anfrage auch Möglichkeiten geboten werden, sich über das Niveau Ihres Chores ein Bild zu machen. (Aufnahmen, Hinweise auf Homepage, Presseberichte)
  • Das musikalische Programm der Gastchöre soll den Anforderungen der Liturgie und dem jeweiligen Sonntag im Kirchenjahr entsprechen. Besonders geeignet sind einzelne Messätze (Kyrie / Gloria / Agnus Dei) und Liedsätze im Wechsel mit der Gemeinde (Bitte auf die Tonart achten!). Auch einzelne motettische Sätze sind möglich. Die Gesamtlänge der Chormusik sollte 20 Minuten nicht überschreiten. Weltliche Gesänge sind grundsätzlich (auch im Anschluss an die Messe) nicht gestattet.
  • Der Zelebrant oder die Dommusiker haben das Recht, Programmpunkte zurückzuweisen oder um Alternativangebote zu bitten. Die Absprachen mit den Zelebranten und Dommusikern sind bindend; nicht abgesprochene Änderungen oder Ergänzungen des vorgelegten und genehmigten Vorschlages kurz vor oder sogar während der Liturgie  sind nicht möglich.
  • Das musikalische Programm der Gastchöre sollte weitestgehend aus A-capella-Literatur bestehen. Der Domorganist (oder seine Vertreterinnen oder Vertreter) kann keine Sonderprobe mit dem Gastchor und dessen Leiterin oder Leiter durchführen. Sollte ein Teil der Literatur für Chor mit Orgelbegleitung besetzt sein, muss eine kurze Absprache und Anspielprobe hinsichtlich der Tempi und Übergänge genügen. Die entsprechenden Partituren sind dem Domorganisten vorher per Post zuzusenden oder 30 Minuten vor Beginn der entsprechenden Messe auszuhändigen. Die Orgelbegleitung sollte vom Blatt spielbar sein und keinen zusätzlichen Übeaufwand für den Domorganisten erfordern. Das Senden von Partituren in elektronischer Form „zum Selbst-Ausdrucken“ können wir nicht akzeptieren. Auch das Mitbringen eigener Orgelbegleiterinnen oder Orgelbegleiter ist (aufgrund des notwendigen Aufwandes, sich mit den großen Instrumenten sowie den räumlich-akustischen Verhältnissen des Domes unter Hilfe und Anleitung des Domorganisten auseinandersetzen zu müssen) nicht möglich.
  • Im Dom selbst sollte eine kurze Stellprobe und ein Ansingen der Chorwerke genügen. Zum weiteren Proben steht der Einsingraum im Dom, von dem aus sie direkt in den Hochchor gelangen, zur Verfügung.

Wir wünschen unseren Gästen viel Freude und gutes Gelingen beim Musizieren und einen schönen Gottesdienst in unserer Bischofskirche.

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